Verhinderungspflege

Haushaltshilfe über die Verhinderungpflege

Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es 1.612 € für eine Haushaltshilfe

 

Ab dem Pflegegrad 2 hat jeder Anspruch auf die Verhinderungspflege.

Dieser Betrag beträgt zur Zeit 1.612 € pro Jahr und kann um die Hälfte der Kurzzeitpflege ( 806 € ) erhöht werden.

 

So ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 2.418 € pro Jahr.

 

Gerne Beraten wir Sie dazu.

 

 

Was ist die Verhinderungspflege?

 

Wenn die Pflegepersonen verhindert sind, kann eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen. Hier spricht man von Verhinderungspflege.

 

 

Voraussetzungen dafür sind: 

 

  • die Pflege findet Zuhause statt
  • die Pflegeperson ist verhindert
  • eine Ersatzpflegeperson übernimmt die Pflege

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Verhinderungspflege?

 

 

Die Pflegeperson ist für eine Übergangszeit nicht verfügbar, wie z. B. durch einen Urlaub, Theaterbesuch, durch Krankheit oder auch durch Rehamaßnahmen. Es muss aber nicht zwingend ein Grund für die Beantragung der Verhinderungspflege angegeben werden.

 

 

Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

 

  • mindestens Pflegegrad 2
  • der Pflegegrad muss mind. 6 Monate bestehen
  • wenn die pflegebedürftige Person nur von einem Pflegedienst betreut wird, können die Angehörigen natürlich keine Ersatzpflege beantragen

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Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

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