Unser Leistungskonzept

Leistungskonzept
 

Unsere oberste Aufgabe ist es, jedem hilfebedürftigen Menschen dort zu entlasten, wo die Hilfe und die Entlastung akut gebraucht wird.

 

Daher liegt uns die individuelle Entlastung sehr am Herzen.

 

Menschen mit einem Pflegegrad erhalten im Rahmen der Pflegeleistungen einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von z. Zeit 131 € durch die Pflegekasse.

 

Ab Pflegegrad 2 wird der Entlastungsbetrag ohne Einbußen des Pflegegeldes durch Kranken- und Pflegekasse zur Verfügung gestellt.

 

Unsere Leistungen können wir bereits ab dem Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

 

Nach einer Operation mit einer entsprechenden Verordnung für eine Haushaltshilfe können wir für Sie ebenso in Ihrem Haushalt entlastend tätig sein.

 

Unser Angebot richtet sich sowohl an Kinder, Jugendliche sowie an Erwachsene jeden Alters, denn aufgrund von Krankheit, körperlicher und / oder geistiger Beeinträchtigung ein Pflegegrad vorherrschen.

 

Bei unserem Angebot handelt es sich nicht um ein Angebot der Einzelbetreuung für Pflegebedürftige, sondern um ein entlastendes Angebot für Angehörige einer zu pflegenden Person.

 

Die Kosten pro Stunde betragen für die Entlastungsleistungen 38,08 €.

Aktuell sind damit 3,44 Std. im Monat über den Entlastungsbetrag abgedeckt.

 

Bei vorhandenem Guthaben kann der Stundenumfang auch höher sein. Das Stundenkontingent kann nach Ihren individuellen Bedürfnissen eingeteilt werden.

 

Im Rahmen unserer Dienstleistung wird umfassend auf die Bedürfnisse der Kunden eingegangen. Dies beinhaltet unter anderem: die Haushaltshilfe, Gespräche und ein stets offenes Ohr für die Belange der Kunden als auch der pflegenden Angehörigen, außerdem unterstützen wir bei Arztbesuchen, kleinen Einkäufe, Hilfe bei Terminierung sowie Boten- und Behördengänge.

 

Unser oberstes Ziel ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen, damit Sie mehr Zeit für die persönlichen Belange haben.

 

Wir unterstützen dort, wo diese Hilfe benötigt wird.

 

Bei Abwesenheit oder Krankheit entfällt die Dienstleistung. Je nach Verfügbarkeit kann auf Wunsch und individueller Absprache mit dem Kunden die Unterstützung durch einen anderen Mitarbeiter einen kontinuierlichen Einsatz seitens des Unternehmens gewährleistet werden.

 

Die Europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) nehmen wir sehr ernst. Wir verarbeiten und dokumentieren nur Daten, die zur Erfüllung und zur Abrechnung der Dienstleistungen notwendig sind.

 

Absolute Verschwiegenheit und Ihre Privatsphäre ist uns sehr wichtig. Daher verpflichten wir uns dies jederzeit zu gewährleisten.


 

Termine sollten bis 24 Stunden vor Einsatzbeginn abgesagt werden, um den Mitarbeiter eine reibungslose Einsatzplanung zu gewährleisten.

 

Bei Terminen die kurzfristig durch den Kunden abgesagt werden behalten wir uns vor diesen voll abzurechnen.

In NRW und Niedersachsen für Sie da

 

HAPPY HOUSEKEEPER ist Ihr Partner in Sachen Haushaltshilfe

 

 

Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfall­ver­si­che­rung.

 

 

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

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